Gründerpreis: Einrichtungsgebühr für die ersten zehn Praxen erlassen
Die ersten zehn Praxen in jedem Tarif zahlen jetzt keine Einrichtungsgebühr und vom ersten Tag an den regulären Monatsbeitrag. Das ersetzt den Erlass der ersten sechs Monatsbeiträge. Zwei Referenzpraxen, die wir eingeladen haben, zählen zu den zehn.